
Grundsätzlich ist bei Klagen der Antrag zu beziffern, damit das Gericht weiß über was entscheiden soll (§ 253 ZPO). Ein unbezifferter Antrag ist aber zulässig, wenn das Gericht den Schaden gemäß § 287 ZPO schätzen kann (BAG, Urteil vom 20. 11. 2003 - 8 AZR 608/ 02). Erforderlich ist dann nur die Angabe der tatsächlichen Gründe, die Basis...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/unbezifferterklageantrag.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.